Zur Absicherung von Lärmschutzelementen an exponierten
Stellen
Auf Brücken, Stützwänden und ähnlichen exponierten
Stellen über
bzw. unmittelbar neben öffentlichen Verkehrsflächen,
sind - sofern in den Verdingungsunterlagen nichts anderes vorgesehen
ist - Lärmschutzelemente gegen Abstürzen durch Haltekonstruktionen
(z. B. Drahtseile) zu sichern.
Die Haltekonstruktion ist in der Regel in den vier Ecken jedes
Wandelementes auszuführen.
Kohlhauer Seilsicherungen erfüllen alle erforderlichen
Eigenschaften, wie:
- geeignet für Mindestlast von 10 kN
- Die Schlaufenlänge des Seils ist so ausgebildet,
dass das
- LSW-Element nach einem Verschiebungsweg von 0,3 m aufgehalten
wird
- Seile und Befestigungsmittel hergestellt aus nichtrostendem
Stahl nach DIN 17 440 Werkstoff, Nr. 1.4401 oder 1.4572
- Seildurchmesser 4 mm und größer