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Zur Absicherung von Lärmschutzelementen an exponierten Stellen

Auf Brücken, Stützwänden und ähnlichen exponierten Stellen über bzw. unmittelbar neben öffentlichen Verkehrsflächen, sind - sofern in den Verdingungsunterlagen nichts anderes vorgesehen ist - Lärmschutzelemente gegen Abstürzen durch Haltekonstruktionen (z. B. Drahtseile) zu sichern.

Die Haltekonstruktion ist in der Regel in den vier Ecken jedes Wandelementes auszuführen.

Kohlhauer Seilsicherungen erfüllen alle erforderlichen Eigenschaften, wie:

  • geeignet für Mindestlast von 10 kN
  • Die Schlaufenlänge des Seils ist so ausgebildet, dass das
  • LSW-Element nach einem Verschiebungsweg von 0,3 m aufgehalten wird
  • Seile und Befestigungsmittel hergestellt aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17 440 Werkstoff, Nr. 1.4401 oder 1.4572
  • Seildurchmesser 4 mm und größer

 

 

 

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